gHERTZ Einzelunternehmung
Die gHERTZ Einzelunternehmung erbringt Dienstleistung und Beratung im Bereich Energie. Speziell werden
Dienstleistungen für die Vermittlung von Energietarifen angeboten.
Martin Lohrentz gHERTZ Einzelunternehmung wird im nachfolgendem gHERTZ genannt.
Für die mit dem Vertragspartner vereinbarte Dienstleistung gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Geltung:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der gHERTZ
Einzelunternehmung, Rainweg 26a, 85123 Karlskron.
Geschäftsführer: Martin Lohrentz (nachfolgend gHERTZ genannt)
2.Vertragsabschluss:
Unter dem Kontaktformular, welches auf ghertz.de zu finden ist, kann eine Anfrage an gHERTZ gestellt werden.
Ebenso sind persönliche, telefonische oder anderweitige Kontaktaufnahmen möglich.
Nach detaillierter Festlegung der genauen Dienstleistung, wird ein dementsprechendes Angebot erstellt.
Ein Vertrag kommt erst zustande, sofern der Auftraggeber das von gHERTZ erhaltene Dienstleistungsangebot
unterzeichnet und an gHERTZ zurücksendet.
Der Abschluss des Vertrages bedarf der Schriftform.
Zu dem Vertragsangebot sind auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil.
3.Gemeinschaftliche Inkenntnissetzung
Stellen die Vertragspartner fest, dass Angaben oder die gestellten Anforderungen fehlerhaft sind, sind diese
unverzüglich dem gegenüber zu melden.
4.Leistungen und Umfang
gHERTZ bietet Energie Vermittlungsdienstleistungen an.
Die Leistungen und der Umfang werden zwischen den Vertragspartnern individuell vereinbart und schriftlich in
Form eines Angebots zur Verfügung gestellt.
Eine detaillierte Auflistung wie beispielsweise Anzahl der Lieferstellen, Jahresverbrauch in kWh, Lastgänge usw.
werden ebenfalls detailliert erfasst und dem Angebot beigefügt.
Zusatzleistungen oder Leistungen welche über die vereinbarten Leistungen des Angebots benötigt werden, sind
schriftlich Anzufordern und werden separat in Rechnung gestellt.
5.Gewährleistung
Die gHERTZ Einzelunternehmung sorgt dafür, dass die Leistungen entsprechend der Beschreibung stets eingehalten
werden.
Jedoch kann keine Gewähr für
• unterbrochene Leistungen Dritter (Lieferbeginnsverschiebung etc.)
Die Gewährleistung endet mit Ablauf der Zusammenarbeit/Geschäftsbeziehung
6.Vertragslaufzeit
Als Vertragslaufzeit stehen verschiedene Varianten zur Verfügung. Letztlich ist die individuell vereinbarte
Vertragslaufzeit im Angebot enthalten.
7.Mitwirkung
Der Auftraggeber verpflichtet sich je nach Vereinbarung, regelmäßig Content in Form von
Monats-/Jahresabrechnungen, Jahresverbräuche, Angebote, Anschrift der Lieferstellen zur Ermittlung der
Netzentgelten, etc. bereitzustellen.
Wird die Mitwirkung des Auftraggebers vernachlässigt oder nicht nachgekommen, können vereinbarte
Dienstleistungen nicht durchgeführt werden.
Ebenfalls ist es Aufgabe des Auftraggebers, Vorschläge welche seitens gHERTZ erstellt werden abzunehmen oder
ggf. zu korrigieren.
Anderenfalls sofern keine Freigabe erteilt wurde, kann die Dienstleistung nicht vollständig abgeschlossen
werden.
Sollten für Dienstleistungen Dritte (andere Dienstleistungsunternehmen, o. Ä.) durch gHERTZ oder dem
Auftraggeber benötigt werden, ist dies ebenfalls zwischen den Vertragsparteien zu kommunizieren.
8.Zahlung
Bei sämtlichen Preisen in Angeboten, Infobroschüren, Webseiten, etc. handelt es sich um netto-Preise.
Als Zahlungsart wird der Rechnungskauf angeboten.
Rechnungen sind ab dem Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Der Gesamtbetrag entspricht dem
Rechnungsbetrag welcher zu begleichen ist, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Bei nicht rechtzeitiger Begleichung der Rechnung, ist gHERTZ berechtigt den betroffenen eine Mahnung zuzusenden.
9.Datenschutz
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Daten an gHERTZ berechtigt ist. Ist dieser
entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt, stellt der Auftraggeber gHERTZ von allen
Ersatzansprüchen Dritter frei.
Jegliche Daten des Auftraggebers werden stets vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers
weitergeben / veröffentlicht. Selbes gilt auch für Daten von gHERTZ gegenüber dem Auftraggeber.
10.Abweichungen und Änderungen
Wenn AGB´s geändert werden, wird der Auftraggeber mindestens 1 Monat vor bekanntgabe darüber informiert.
Sollte es zu Änderungen bzw. Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt kommen oder aufgrund der Mitwirkung des
Auftraggebers hat gHERTZ dies nicht zu vertreten. Die Fertigstellung der Dienstleistung verschiebt sich demnach
auf die Dauer der Verzögerung zzgl. einer eventuell angemessenen Einarbeitungszeit.
Sollte es zu Änderungen bzw. Verzögerungen kommen, wird gHERTZ dies umgehend dem Auftraggeber mitteilen.
11.Haftung
gHERTZ haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen. Die Haftung für rückschließende Schäden,
Folgeschäden aus Mängel und entgangene Gewinne sind ausgeschlossen.
gHERTZ haftet nicht für die AGBs oder sonstigen rechtlichen Richtlinien von Dritten. Hierüber hat sich der
Auftraggeber selbstständig zu informieren.
gHERTZ übernimmt keine Haftung / Gewährleistung gegenüber dem Auftraggeber für Aufträge, die im Namen und auf
Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt wurden. In diesen Fällen
übernimmt gHERTZ lediglich die Vermittlerposition.
gHERTZ haftet nicht für bereits erstellte und durch den Auftraggeber abgenommene Dienstleistungen. Soll der
Mangel dennoch behoben werden, wird dies in Rechnung gestellt.
gHERTZ haftet lediglich für Schäden, welche von gHERTZ oder einen seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig getätigt wurde bzw. eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
gHERTZ haftet nicht für die Vollständigkeit / Richtigkeit des Impressums, der Datenschutzerklärung oder
sonstigen Angaben. Hierfür ist der Auftraggeber stets selbst verantwortlich.